Langendreer trödelt wieder am Ümminger See

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In diesem Jahr sind alle Trödelmärkte am Ümminger See abgesagt.


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Langendreer trödelt

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Mit der Teilnahme am Trödelmarkt erklärt sich der Verkäufer mit folgenden Bedingungen einverstanden:


1. Zum Verkauf auf dem Trödelmarkt sind nur Privatpersonen zugelassen, die „Trödel“ – keine Neuwaren - verkaufen. Keine Händler!
2. Die Marktzeiten sind einzuhalten, d. h. Aufbau ab 11 Uhr / Verkauf ab 13 Uhr bis 18 Uhr / Abbau ab 18 Uhr, bis 20 Uhr.
3. Die Verkaufsfläche kann zum Aufbau ab 10.30 Uhr bis 13 Uhr und zum Abbau ab 18 Uhr mit einem Pkw befahren werden. Fahrzeuge sind nach Aufbau des Standes von der Fläche zu entfernen.
Der Befahren und das Abstellen von Fahrzeugen oder Hängern auf der Rasenfläche ist untersagt.

4. Jeder Verkäufer hat seinen Standplatz sauber zu verlassen. Die Platzmiete beinhaltet keine Entsorgungskosten für Unrat, Abfälle oder zurückgelassene Gegenstände etc. Für die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich.Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet.
5. Für durch Verkäufer und Besucher hervorgerufene Sachbeschädigungen an fremdem Eigentum haftet der Veranstalter nicht.
6. Es ist lt. Gesetz verboten, NS-Symbole und Sammlerstücke (auch mit überklebter Rune), Hieb-Stich-und Schusswaffen sowie pornografische Darstellungen zu verkaufen, anzubieten, auszustellen oder zu übermitteln.
7. Der Verkauf von illegal hergestellten Gegenständen  jeglicher Art, an denen Rechte Dritter bestehen, ist gesetzlich verboten und wird daher nicht geduldet.
8. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Platzverweis führen (eine Rückerstattung bereits gezahlter Platzmiete erfolgt nicht); zusätzlich wird ggf. Strafanzeige erstattet.

Mit der Belegung des Platzes erkennt jeder Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.

Langendreer trödelt